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Wirtschaftliche Zuzahlung

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Zuzahlung meint diese eine Zuzahlung für ein Höherwertiges Produkt. Die Wirtschaftliche Zuzahlung ist, wenn die Krankenkasse das Hilfsmittel Genehmigt, immer eine freiwillige Leistung, da die Krankenkasse immer ein Hilfsmittel ohne Wirtschaftliche Aufzahlung zur Verfügung stellt. Der Umfang und Qualität des Produkts hängen von den einzelnen Krankenkassenverträgen und den Sanitätshäusern ab. Die Wirtschaftliche Zuzahlung ist unabhängig von einer eventuell bestehenden Befreiung von Gesetzlichen Zuzahlungen.

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