Im Alltag wird dann von Pflegeleistungen gesprochen, wenn Pflegebedürftige Geld oder personelle Mittel gestellt bekommen, damit ihre Pflege gewährleistet werden kann. Hierbei gibt es allerdings spezifische Unterschiede zwischen den Pflegeleistungen der Krankenkassen und den Pflegeleistungen der Pflegeversicherung.
Pflegeleistungen der Krankenkassen
Um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder abzukürzen kann die Pflege bis zu vier Wochen von derHauskrankenpflege übernommen werden. Dies ist auch möglich, wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht durchführbar ist. Die Pflegeleistungen werden in der Regel vom Arzt beantragt und von ambulanten Pflegediensten übernommen. Diese führen sowohl Grundpflege und Basispflege als auch die hauswirtschaftliche Versorgung durch, sofern dies nötig sein sollte. Um die Pflegeleistungen der Krankenkasse zu erlangen, muss die pflegebedürftige Person allein leben. Ist dies nicht der Fall, werden die sie von der Pflegeversicherung erbracht.
Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
Hiermit sind die Pflegeleistungen gemeint, die mit dem Erhalt einer Pflegestufe einher gehen. Für Senioren in stationären Pflegeeinrichtungen bedeutet es, dass sie die Pflege bezahlt bekommen. Im Bereich der häuslichen Pflegekann der Betroffene zwischen Geld- und Sachleistung wählen. Entscheidet er sich für die Geldleistung, bekommt er monatlich einen bestimmten Satz überwiesen und kann sich eigenverantwortlich Pfleger suchen. Die Sachleistung wird direkt an eine häusliche Altenpflege überstellt, welche die Pflege übernimmt. Auch eine Kombination aus beiden ist möglich.