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Pflegestufe (veraltet ab 1.1.2017)

Wenn ein Mensch seinen Alltag aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr alleine bewältigen kann, hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf Pflegestufe zu stellen. Pflegestufen entscheiden darüber, in welcher Höhe ein Pflegebedürftiger Pflegeversicherungsleistungen erhalten kann. Der Pflegebedarf wird also in drei Stufen unterteilt:

  • Pflegestufe 1 - erheblich pflegebedürftig,
  • Pflegestufe 2 - schwer pflegebedürftig und
  • Pflegestufe 3 - schwerstpflegebedürftig.

Außer Pflegestufe I, Pflegestufe II und Pflegestufe III gibt es Sonderregelungen für besonders pflegeaufwendige Patienten. Diese Pflegestufe wird häufig als Pflegestufe III+ oder Härtefall bezeichnet.

Antrag auf Pflegestufe

Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit beruht seit der Einführung der Pflegeversicherung auf den „Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches - BRi".Wenn eine Pflegestufe beantragt wurde, muss durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten erstellt werden. Dieses Gutachten wird gemäß § 18 SGB XI im Wohnbereich des Antragstellers erstellt und dient den Pflegekassen bei der Einstufung in Pflegestufen. Bei privaten Pflegeversicherungen werden Pflegestufen durch Medicproof begutachtet; der Ablauf ist hier jedoch derselbe.

Hilfen durch eine Pflegestufe

Hat ein Pflegebedürftiger eine Pflegestufe erhalten, so werden ihm Pflegekräfte zur Verfügung gestellt, die ihn, gemäß seines pflegerischen Bedarfs, unterstützen. Das beinhaltet sowohl die Grundpflege, wie auch Unterstützung bei medizinischer Versorgung und Hilfe im Haushalt. Jede einzelne Tätigkeit hat einen bestimmten Zeitbedarf. Daraus wird dann der gesamte Pflegeaufwand berechnet.

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