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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel – Unterschied

Während Hilfsmittel vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen genehmigt und meist zu 80 Prozent bezahlt werden, sollen Pflegehilfsmittel den Pflegekräften in der häuslichen Pflege die Arbeit erleichtern, Schmerzen lindern oder zur Selbstständigkeit beitragen und werden von der Pflegekasse bezahlt. Die einzelnen Produkte können bis auf wenige Ausnahmen sowohl als Hilfsmittel als auch als Pflegehilfsmittel gelten.

Pflegehilfsmittel setzen eine Pflegestufe voraus

Um ein Pflegehilfsmittel zu bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Darin sollten alle wichtigen Angaben zur Person, die Art des Pflegehilfsmittels und der Zweck aufgeführt sein. Der Antragssteller benötigt eine Pflegestufe. Wird der Antrag bewilligt, muss die pflegebedürftige Person mindestens 25 Euro und höchstens 10 Prozent der Gesamtkosten zahlen.

Pflegehilfsmittel - Unterteilung

Die Krankenkasse unterscheidet zwischen zwei Gruppen: Dies sind zum einen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel und Inkontinenzmaterial, zum anderen technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Toilettenstühle oder Rollatoren.

Im Hilfsmittelverzeichnis erfolgt eine Unterteilung in die Produktgruppen: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Körperpflege/Hygiene, zur selbstständigen Lebensführung/Mobilität, zur Linderung von Beschwerden, zum Verbrauch bestimmte und sonstige Pflegehilfsmittel.

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